Urteil des OVG Koblenz vom 09. Januar 2003

Zeitungsartikel und Leserbriefe im Trierischen Volksfreund


DPA/DPP: Hochmoselübergang darf vorerst nicht gebaut werden

Koblenz (dpa/ddp) - Der so genannte Hochmoselübergang bei Ürzig (Kreis Bernkastel- Wittlich) darf zumindest vorerst nicht gebaut werden. Der geplante Bau des Hochmoselübergangs im Kreis Bern-Kastel-Wittlich ist vorerst gekippt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz erklärte den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Bundesstraße B 50 Neu vom 28.12.2000 für den Abschnitt Plattenlongkamp am Donnerstag für rechtswidrig.

Der Vorsitzende Richter des ersten Senats, Henning Nickenig, erläuterte in seiner Begründung, das geplante Straßenprojekt verstoße gegen die Zielsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Diese Mängel könnten aber beseitigt werden, indem in einer Verträglichkeitsprüfung festgestellt werde, dass die öffentlichen Interessen überwiegen. Revision wurde zugelassen. (Az.: 1 C 10187/ 02.OVG, 1 C 10393/01.OVG).

Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte: «Die Entscheidung ist offener ausgegangen, als ich es zunächst befürchtet hatte.» Die Landesregierung werde die Urteilsbegründung prüfen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezeichnete die Entscheidung als «Sensation». Die Vorsitzende des BUND-Landesverbandes, Heidelind Weidemann, betonte: «Es geht nicht um "zwei Spechte", sondern darum, dass für uns Menschen wichtige Funktionen von Natur und Landschaft aufrecht erhalten bleiben.»

Bei dem umstrittenen Straßenbau geht es um eine Strecke von etwa 25 Kilometern von dem im Dezember frei gegebenen Autobahnkreuz A 48/A60 bei Wittlich bis nach Longkamp. Die Fernstraße A60/B50 soll in ihrem Endzustand den belgisch- niederländischen Raum mit dem Rhein-Main-Gebiet verbinden. Hinsichtlich des ersten Planungsabschnitts, einer etwa 5 Kilometer langen Strecke vom Autobahnkreuz bis zur Gemeinde Platten, sahen die Richter keine rechtlichen Bedenken. Insbesondere seien keine Belange des Naturschutzes verletzt.

Anders ist die Rechtslage dagegen nach Auffassung des OVG beim zweiten Planungsabschnitt, der die Strecke von Platten bis Longkamp betrifft. In diesem Teilabschnitt ist nach den Planungen des Landes die 150 Meter hohe Brücke bei Ürzig vorgesehen. Die Landesregierung selbst habe in einem Beschluss im Sommer des vergangenen Jahres das Gebiet «Wälder zwischen Wittlich und Cochem» unter Einschluss des Zeltinger-Rachtiger-Walds zum europäischen Vogelschutzgebiet bestimmt und festgelegt, dass ein entsprechendes Ausweisungsverfahren eingeleitet werden solle, betonten die Richter.

Das Gericht ließ allerdings auch erkennen, dass seine Entscheidung vom Donnerstag nicht das endgültige Aus für den Hochmoselübergang bedeuten muss. Das Land habe durchaus die Möglichkeit, die Planungsfehler zu korrigieren. Es müsse in einem neuen Verfahren eine so genannte Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen. Selbst wenn dabei erhebliche Beeinträchtigungen eines Europäischen Vogelschutzgebietes festgestellt würden, könnte dies aus «überwiegenden öffentlichen Interessen», etwa solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, hingenommen werden. Dies müsse aber in dem neuen Verfahren erst eingehend geprüft werden.

Vor diesem Hintergrund hat das OVG den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, sondern «lediglich» dessen Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit festgestellt. Rechtlich hat dies zur Konsequenz, dass eine nachträgliche Beseitigung der festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren möglich ist.

Quelle: www.gruene-landtag-rlp.de

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OVG: Hochmoselübergang: OVG erklärt Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig - Mangel möglicherweise zu beseitigen

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat heute über die beiden Klagen des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland - BUND - gegen den sog. Hochmoselübergang entschieden und einer der beiden Klagen teilweise stattgegeben. Ausschlaggebend hierfür ist u.a., dass dem BUND als anerkanntem Naturschutzverband erstmals durch das neue Bundesnaturschutzgesetz vom April 2002 ein umfassendes Klagerecht eingeräumt wurde und zwar rückwirkend für ab Juli 2000 erlassene Planfeststellungsbeschlüsse.

Die beiden Klagen richten sich gegen die Planung der Bundesstraße 50 neu, und zwar im Einzelnen gegen den Planfeststellungsabschnitt I (von der A 48 bis Platten) und den Planfeststellungsabschnitt II (von Platten bis Longkamp einschließlich einer 150 m hohen Moselbrücke bei Ürzig). Die Fernstraße A 60/B 50 soll in ihrem Endzustand den belgisch-niederländischen Raum mit dem Rhein-Main-Gebiet verbinden.

Die gegen den Planfeststellungsabschnitt II gerichtete Klage des BUND hatte teilweise Erfolg. Zwar hob das Oberverwaltungsgericht den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss vom 28. Dezember 2000 nicht auf. Jedoch stellte es seine Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit fest, was eine nachträgliche Beseitigung des festgestellten Mangels in einem sog. ergänzenden Verfahren zulässt.

Die Rechtwidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses folgt aus der Tatsache, dass die geplante Straßentrasse im Abschnitt II unmittelbar westlich der geplanten Hochmoselbrücke durch den Zeltingen- Rachtiger-Wald und damit durch ein faktisches Vogelschutzgebiet verläuft. Er verstößt deshalb gegen das Beeinträchtigungs- und Störungsverbot des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Diese setzt nach der das Oberverwaltungsgericht bindenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts der straßenrechtlichen Fachplanung von vornherein enge Grenzen. Die Einstufung des Zeltingen-Rachtiger-Walds als faktisches Vogelschutzgebiet ergibt sich aus dem Ministerratsbeschluss der Landesregierung vom 2. Juli 2002, wonach das Gebiet "Wälder zwischen Wittlich und Cochem" unter Einschluss des Zeltingen-Rachtiger- Walds zum Europäischen Vogelschutzgebiet bestimmt und ein entsprechendes Ausweisungsverfahren in die Wege geleitet werden soll. Es dient der Erhaltung von nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten (Grau-, Schwarz- und Mittelspecht). Das geplante Straßenbauprojekt führt aber nach einer vom beklagten Land Rheinland-Pfalz vorgelegten sachverständigen Stellungnahme zum Verlust mehrerer solcher Spechtreviere und verstößt damit gegen die Zielsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Unter diesen Umständen hatte das Oberverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses festzustellen, der damit vorerst nicht vollziehbar ist.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht ist es aber möglich, diesen Mangel nachträglich in einem ergänzenden Verfahren zu beseitigen. Dies setzt zunächst voraus, dass das faktische Vogelschutzgebiet in dem von der Landesregierung eingeleiteten Ausweisungsverfahren durch entsprechende Rechtshandlungen rechtlich verbindlich zum Vogelschutzgebiet erklärt wird. Ist dies der Fall, kann in einem ergänzenden Verfahren eine sog. Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG durchgeführt werden. Nach dieser Regelung dürfen zum Beispiel Vorhaben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Europäischen Vogelschutzgebiets führen, auch dann zugelassen werden, soweit es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art notwendig ist. Nach Auffassung des OVG ist die Behebung des von ihm festgestellten Mangels der Planfeststellung nach seiner Art und Schwere in einem solchen ergänzenden Verfahren nicht von vornherein ausgeschlossen.

Das Oberverwaltungsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsabschnitt I abgewiesen. Der betroffene Bereich stelle im Gegensatz zu dem Planfeststellungsabschnitt II kein faktisches Vogelschutzgebiet dar. Auch sei die Auffassung der Landesregierung nicht zu beanstanden, dass die von der geplanten Trasse durchquerte Lieser-Talaue nach den maßgeblichen ökologischen Kriterien der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie kein FFH-Schutzgebiet bilde. Diese Ansicht werde durch den beim Vollzug der FFH-Richtlinie eröffneten naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum gedeckt.

Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 2003, Aktenzeichen: 1 C 10187/02.OVG und 1 C 10393/01.OVG

Quelle: www.justiz.rlp.de

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GRÜNE: OVG Koblenz bremst Minister Bauckhage

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat einer Klage des BUND Rheinland-Pfalz in Teilen statt gegeben und damit den weiteren Ausbau der B50-neu, vor allem den umstrittenen Hochmoselübergang, vorerst gestoppt.

Dazu kommentieren Elke Kiltz, verkehrpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, und Jutta Blatzheim-Roegler (Bürgerinitiative Eifel-Mosel-Hunsrück):

"Mit der heutigen Gerichtsentscheidung ist der Wirtschaftsminister zunächst gebremst worden. BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN fordern auf dieser Grundlage, dass dem Natur- und Landschaftsschutz auch in Rheinland-Pfalz endlich die Priorität eingeräumt werden muss, die ihm schon längst zusteht. Hier steht Umweltministerin Conrad in der Pflicht, den Straßenbauminister zu stoppen. Statt Millionen für Prestige-Projekte aus dem Fenster zu werfen, müssen endlich Konzepte für die Verkehrsverbindungen an der Mittelmosel erarbeitet werden", sagt Elke Kiltz.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN halten ein grundlegend neues Planungskonzept für Umwelt- und Naturschutz, Tourismus und Verkehrsverbindungen an der Mittelmosel für notwendig. Bürgerinitiativen vor Ort, Naturschutz-Verbände und GRÜNE wehren sich seit Jahren gegen den umwelt- und landschaftszerstörenden Brückenschlag über das Mosel-Tal. „Auch wenn die Entscheidung nur ein Teilerfolg im Kampf gegen die LKW-Rennstrecke quer durch Rheinland-Pfalz ist, werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass dieses unsinnige Bauvorhaben verhindert wird“, sichert die Landtagsabgeordnete den Klägern weitere politische Unterstützung zu. Dazu soll das auch vor Ort geforderte Mediationsverfahren dienen.

„Dies ist auch ein Erfolg dank des neuen Bundesnaturschutzgesetzes, für das sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingesetzt haben“, betont Jutta Blatzheim-Roegler. „Wir nehmen jetzt Minister Bauckhage beim Wort, der immer versichert hat, dass nur ein Bau beider Planabschnitte gemeinsam sinnvoll sei, d.h. auch der 1. Planabschnitt vom Kreuz A60 bis Platten darf jetzt nicht realisiert werden.“

Quelle: www.gute-gruen.de

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Bauckhage: Grünes Licht für den Bau des ersten Abschnitts der B 50neu zwischen Wittlich und Platten - Land hält am Bau der Hochmoselbrücke fest

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in den Klageverfahren des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Planfeststellungsbeschlüsse der B 50neu die Urteile verkündet.

„Für den ersten Abschnitt der B 50neu zwischen der A 1 bei Wittlich und Platten hat das Gericht die Klage des BUND erfreulicherweise abgewiesen und damit den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt des Neubauprojektes bestätigt", sagte Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage in einer ersten Stellungnahme.

Der Klage des BUND gegen den zweiten Abschnitt der B 50neu zwischen Platten und Longkamp mit der Hochmoselbrücke haben die Koblenzer Richter mit der Begründung stattgegeben, dass die Trasse durch ein in Aussicht genommenes Vogelschutzgebiet „Wälder zwischen Wittlich und Cochem" führe. Da dieses Gebiet noch nicht durch nationales Recht unter Schutz gestellt sei, müsse darin im Ergebnis ein Planungshindernis gesehen werden. Im vorangegangenen Eilverfahren hatte sich das Gericht noch auf den Standpunkt gestellt, dass der BUND Einwändungen hinsichtlich des Vogelschutzes nicht rechtzeitig geltend gemacht und seine Rechte daher verwirkt habe. Auf Grund des neuen, im April vergangenen Jahres in Kraft getretenen Bundesnaturschutzgesetzes seien dem BUND rückwirkend neue Klagerechte eingeräumt worden. Dies habe das Gericht im Zusammenhang mit einigen neueren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zu der jetzt geänderten Rechtsprechung veranlasst.

„Wir werden die Urteilsgründe und die Revisionsmöglichkeiten jetzt im Einzelnen prüfen. Nach einer ersten Bewertung haben die Koblenzer Richter aber mit der heutigen Entscheidung grundsätzlich grünes Licht für den Bau des Anschlussstücks der B 50neu zwischen Wittlich und Platten gegeben", so der Minister. Das Land werde daher voraussichtlich im Frühjahr mit dem Bau dieses Abschnitts beginnen.

Was den zweiten Abschnitt von Platten bis Longkamp mit der eigentlichen Hochmoselbrücke anlangt, halte das Land an den bisherigen Planungen fest. Der Minister sieht weiterhin gute Chancen für eine zeitnahe Projektverwirklichung. Das Land werde schon aus grundsätzlichen Erwägungen prüfen, ob gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegt werden soll. In Deutschland seien im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Vogelschutzgebieten in Planungsverfahren eine Reihe von Verwaltungsrechtsstreitigkeiten anhängig; insoweit komme dem Urteil über das Land hinaus auch eine grundsätzliche Bedeutung zu.

Parallel werde das Land möglichst rasch eine rechtssichere Grundlage auch für diesen Abschnitt schaffen, teilte der Minister weiter mit. „Wir werden den erhobenen Einwänden so schnell wie möglich durch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren Rechnung tragen". Das OVG Koblenz habe diese Möglichkeit ausdrücklich eröffnet und den Planfeststellungsbeschluss lediglich vorläufig außer Vollzug gesetzt. Eine einstweilige Sicherstellung des Vogelschutzgebietes für die nationale Unterschutzstellung des Gebietes sei bereits auf den Weg gebracht.

Insgesamt gehe die Landesregierung davon aus, dass es trotz des heutigen Richterspruchs gelingen werde, den Bau der Hochmoselbrücke ohne größere zeitliche Verzögerungen bald in Angriff zu nehmen.

„Wir brauchen diese wichtige großräumige Verbindung im Interesse einer weiteren Stärkung der Eifel- und der Hunsrückregion möglichst rasch", so der Minister; das Land werde bei diesem Ziel nicht locker lassen. Auch für die Bauwirtschaft sei diese Investition in einer konjunkturell außerordentlich schwierigen Zeit dringend notwendig.

Quelle: www.mwvlw.rlp.de

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SPD: Jochen Hartloff: B 50 neu und Hochmoselübergang sind weiterhin Bausteine zur Mobilität und Wirtschaftsentwicklung in Rheinland-Pfalz

Jochen Hartloff, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, erklärt zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz: "Das heutige Urteil zur B 50 neu ist wie jedes Urteil des OVG selbstverständlich zu respektieren. Am Erfordernis einer verbesserten Verkehrsanbindung von Hunsrück und Eifel über die B 50 neu und an einem Hochmoselübergang hat sich dadurch allerdings nichts geändert."

Das OVG-Urteil bestätigt einmal den Beschluss zum Planfeststellungsabschnitt I von der A 48 bis Platten. Der Planfeststellungsabschnitt II einschließlich der Hochmoselbrücke wurde beanstandet. Neben der Prüfung einer Revision eröffne das Urteil des OVG jetzt die Möglichkeit, die als "faktisches Naturschutzgebiet" anzusehenden Waldgebiete verbindlich zu einem Vogelschutzgebiet zu erklären. Da das öffentliche Interesse an einer guten Verkehrsanbindung und einer verstärkten Mobilität in Rheinland-Pfalz offensichtlich sei, spreche alles dafür, dass der Bau der B 50 neu im Abschnitt II und der Hochmoselübergang auch in einem auszuweisenden Naturschutzgebiet möglich sei. Einer Verträglichkeitsprüfung gemäß Bundesnaturschutzgesetz könne deshalb zuversichtlich entgegengesehen werden.

Hartloff: "Wie das Urteil zeigt, war der Klage Erfolg beschieden, da ein Klagerecht auch rückwirkend für ab dem Jahr 2000 erlassene Planfeststellungsbeschlüsse vom Gesetzgeber eingeräumt wurde. Ob dies im Lichte von Rechtssicherheit wünschenswerte Ergebnisse zeitigt, mag dahingestellt sein. Aber auch für die Zukunft gilt, dass sich Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsinteressen nicht gegenseitig ausschließen müssen."

Quelle: SPD Pressestelle Rheinland-Pfalz

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Gericht lässt Hintertür für B 50 neu offen

Teilerfolg für Umweltschützer vor dem Kadi

KOBLENZ/MAINZ. (mai/win) Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat den geplanten Hochmosel-Übergang für rechtswidrig erklärt. Möglicherweise kann er aber dennoch gebaut werden.

Mit Spannung war die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz zur Bundesstraße 50 neu erwartet worden, für endgültige Klarheit sorgt sie aber nicht. Das Gericht hat zwar den zweiten Abschnitt der Straße mit dem Hochmosel-Übergang bei Ürzig, gegen den der Bund für Umwelt und Naturschutz geklagt hatte, für rechtswidrig erklärt. Die Richter wiesen aber darauf hin, dass die bestehenden Mängel beseitigt und die Pläne dann wie vorgesehen umgesetzt werden könnten.

Für rechtswidrig hält das OVG den Planfeststellungsbeschluss für den Hochmoselübergang, weil die Trasse den derzeit noch nicht offiziell zum Vogelschutzgebiet erklärten Bereich Rothenberg bei Zeltingen-Rachtig (Kreis Bernkastel-Wittlich) zerschneiden würde. Das Land habe aber durchaus die Möglichkeit, die Planungsfehler zu korrigieren. Es müsse das Gebiet offiziell zu einem Vogelschutzgebiet erklären und danach eine Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen. Selbst wenn dabei erhebliche Beeinträchtigungen eines Europäischen Vogelschutzgebietes festgestellt würden, könnte dies aus "überwiegenden öffentlichen Interessen" hingenommen werden. Dies müsse aber in dem neuen Verfahren erst eingehend geprüft werden.

Für den ersten Abschnitt der insgesamt 25 Kilometer langen B 50 neu, der vom Autobahnkreuz bei Wittlich bis Platten reicht, hat das Gericht dagegen grünes Licht gegeben. Laut Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage (FDP) soll mit dem Bau dieses Teilstücks noch im Frühjahr begonnen werden.

Für den Hochmosel-Übergang selbst geht das Verkehrsministerium davon aus, dass das Urteil die Baumaßnahmen verzögern wird. Bauckhage rechnet dennoch mit einer "zeitnahen Umsetzung" und damit, dass es beim geplanten Trassenverlauf bis Longkamp bleibt. Aus grundsätzlichen Erwägungen werde das Land gleichwohl prüfen, ob es Revision gegen das Urteil einlege.

Die Kläger hegen nach der OVG-Entscheidung große Hoffnungen, den Bau des Hochmosel-Übergangs verhindern zu können. Die BUND-Landesvorsitzende Heide Weidemann sagte: "Wie freuen uns über diesen Erfolg. Jetzt haben wir einen Fuß drin." Weidemann geht davon aus, dass die Bundesstraße bei einer Verträglichkeitsprüfung als erheblicher Eingriff gewertet wird und es das Land aufgrund der niedrigen Verkehrsprognosen nicht schafft, das dringende öffentliche Interesse an der Trasse nachzuweisen.

Quelle: www.intrinet.de

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Kommentar: Fakten geschaffen

BERND WIENTJES ZU: B 50 NEU

Die B 50 neu kann gebaut werden. Die Koblenzer Richter haben mit ihrem salomonischen Spruch die Möglichkeit eröffnet, dass die Bagger für den ersten Bauabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich und Platten demnächst rollen können. Damit werden Fakten geschaffen. Der millionenteure Straßentorso macht ohne den Hochmoselübergang ökonomisch und ökologisch keinen Sinn. Daher wird auch die privatfinanzierte Moselüberquerung gebaut werden. Und daran besteht seit gestern kein Zweifel mehr. Denn das Oberverwaltungsgericht hat dem Land nicht nur ein Türchen sondern gleich ein ganzes Scheunentor offen gelassen, um das nach der A 60 wichtigste verkehrspolitische Projekt nach unzähligen Anhörungsverfahren und Prozessen endlich zu realisieren. Das Gelände rund um den geplanten Hochmoselübergang kann nachträglich zu einem Vogelschutzgebiet erklärt werden. Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss wird damit rechtsgültig. Es ist zu vermuten, dass die Gegner des Mammutprojektes noch ein Mal gegen die Bundesstraße vor die nächst höhere Instanz ziehen werden. Doch nach Lage der Dinge werden sie allenfalls eine weitere Bauverzögerung herausschinden können. Denn, das machten die Koblenzer Richter unmissverständlich klar, im Einzelfall können die sozialen und wirtschaftlichen Interessen einer Region durchaus höher bewertet werden als der Schutz seltener Vogelarten. Und das ist beim Hochmoselübergang unzweifelhaft der Fall. Daher ist das gestrige Urteil richtungsweisend für die Verkehrspolitik in der Region. Es ist zwar kein Freispruch erster Klasse für das Land. Aber es stellt zumindest sicher, dass die A 60 nicht zu einer der teuersten Sackgassen Europas wird. Die Umweltschützer haben nur einen Teilsieg errungen. Sie haben mit ihrer Hartnäckigkeit erreicht, dass der Naturschutz nicht ganz außer Acht gelassen wird. Nur sollten sie es jetzt auch gut sein lassen und sich nicht wie bockige Kinder verhalten und die Prozesslawine noch weiter rollen lassen nur um des Klagens Willen.

Quelle: www.intrinet.de

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Fragen über Fragen im Neuland

Entscheidung des Gerichts zur Bundesstraße 50 neu lässt beide Parteien hoffen

Von unserer Redakteurin
MARION MAIER

KOBLENZ. Nach der Entscheidung zur Bundesstraße B 50 neu ist es wie so oft nach einem Richterspruch: Beide Parteien sehen sich als Gewinner, der Laie ist ratlos.

Der Anwalt des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Peter Dyx äußerte sich gestern zufrieden zum B-50-neu-Urteil des Oberverwaltungsgerichts. "Das ist ein Erfolg für den BUND, aber auch für den Habitat- und Vogelschutz." Im Zuge des Verfahrens habe das Land endlich das Vogelschutzgebiet "Wälder zwischen Wittlich und Cochem", zu dem der Rothenberg gehört, zur Ausweisung angemeldet. Nach der EU-Richtlinie war Deutschland bereits 1981 zu dieser Meldung verpflichtet, die aus dem faktischen ein verbindliches Vogelschutzgebiet macht.

Dass genau diese Meldung die "Reparaturmöglichkeit des Planfeststellungsbeschlusses", die das OVG in seiner Entscheidung angedeutet hat, erst möglich macht, ist für Dyx kein Thema. Denn entgegen den Äußerungen des Gerichts glaubt er nicht, dass, wenn das Vogelschutzgebiet erst verbindlich ist, die Planer mit zwingenden Gründen des Allgemeinwohls einen erheblichen Eingriff wie die Straße in dem Schutzgebiet vornehmen dürfen.

Seine Begründung: Damit erhebliche Eingriffe überhaupt diskutiert werden könnten, müsste das Land laut BVG erst alle EU-Vogelschutzgebiete und auch die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützten Gebiete, die zusammen ein Netz von Biotopen bilden sollen, melden. Gerade in Rheinland- Pfalz bestünden bei der Meldung der Schutzgebiete aber noch eine Menge Defizite. Dyx sieht auch keine Chance für eine Revision für den zweiten Abschnitt der B 50 neu.

Die Gegenseite kommt naturgemäß zu einer ganz anderen Einschätzung der Lage. Der Rechtsanwalt des Landes, Bernhard Stüer, sagte: "Wir kommen da mit einem lachenden und einem weinenden Auge raus." Lachen könne er, weil der erste Abschnitt der Straße von Wittlich bis Platten gebaut werden könne. Das weinende Auge verursache der Richterspruch zum zweiten Abschnitt. Doch da sieht er eine Reihe von Möglichkeiten, wie das Land doch noch zu seiner Straße kommt.

"Wir werden Revision einlegen, denn das Gericht hat in der Klage- Entscheidung ganz anders argumentiert als bei den Eilverfahren." Die Eilverfahren hatte das OVG abgelehnt, mit der Begründung, die Einwände des BUND seien zu spät gekommen.

Neben der Revision werde die "Reparatur des Planfeststellungsverfahrens" betrieben. Und auch hier sieht Stüer einige Hintertüren für das Land. So zieht er in Zweifel, dass der Bau der B 50 neu als erhebliche Beeinträchtigung gewertet wird. "Das Gebiet Rothenberg liegt am Rand des Schutzgebietes ,Wälder zwischen Wittlich und Cochem‘ und macht weniger als zehn Prozent davon aus. Zudem wird die Trasse nicht viel Land verbrauchen."

Werde der Eingriff aber doch als erheblich gewertet, ließen sich problemlos die zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses benennen. Dazu gehörten die Verbesserung der Verkehrsstruktur, die bessere Erreichbarkeit des Raumes und die großräumige Verbindung Belgien/Frankfurter Raum, die zusammen mit der A 60 entstünde.

Soweit also die Rechtsanwälte. Die Frage, wessen Überzeugung sich vor dem Kadi durchsetzt, ist vermutlich nicht nur für Laien spannend. Durch das seit April 2002 gültige neue Bundesnaturschutzgesetz, das Umweltverbänden das Recht einräumt, Verstöße gegen EU-Recht zu rügen, war die gestrige Entscheidung des OVG erst möglich. Insofern betreten die Richter hier in vielen Fragen Neuland.

Quelle: www.intrinet.de

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Durchgesetzt

Zum Artikel "B 50 neu: Vögel haben Vorfahrt" (TV vom 13. Dezember):

Herrlich! Vögelchen, Wildkatze und Fledermaus bleiben geschützt. Die BUND-Verantwortlichen haben sich gegen die bösen Autofahrer durchgesetzt. Man darf den Tieren ja nicht ihr Land zum Wohle der Menschen-Allgemeinheit so einfach wegnehmen! Die Tierchen sollen ja in Ruhe leben.

Ein paar Kilometer weiter werden Menschen enteignet, die auch nur in Ruhe leben wollen. Denen darf man aber so einfach ihr Land "zum Wohle der Allgemeinheit" wegnehmen. Aber diese armen Menschen haben keine Naturschutz-Funktionäre hinter sich, deren einzige Lebensaufgabe es ist, Verkehr, Fortschritt und wirtschaftliche Entwicklung aufzuhalten.

Wahrscheinlich haben diese Leute eine Lebensstellung in der Nähe ihrer Wohnung, brauchen daher kein Auto und müssen mit solch unsinnigen Klagen die Existenzberechtigung ihrer bequemen Bürosessel untermauern.

Michael Nieswiodek
54407 Morbach

Quelle: www.intrinet.de

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In 38 Jahren Schluss mit Spaß

Zum Artikel "B 50 neu: Vögel haben Vorfahrt" (TV vom 13. Dezember) und zum Leserbrief "Lachhaft" (TV vom 28./29. Dezember):

"Ich will Spaß, ich geb Gas!" sang in den 80er Jahren mal ein gewisser Markus. Entsprechend muss sich der Schreiber des Leserbriefes gefühlt haben, als er seinen Text verfasste. Nur, dass in 38 Jahren Schluss mit Spaß ist, übersah er, denn dann sind die Ölvorräte der Erde nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erschöpft; jedoch wird das keiner von uns erleben, wenn wir mit unserem "Lebensraum-Schiff Erde" so sinnlos umgehen wie bisher. Huldigen wir doch diesem Götzen Auto oder beschützen wir das, was uns Gott einst geschenkt hat?

Kann es da wirklich wichtig sein, dass wir, nur um 20 Minuten schneller von A nach B zu kommen, mehr als 10 000 Bäume (Sauerstofflieferanten für unsere Lungen), Felder und Wiesen (Obst, Gemüse für unser Überleben), tausende Weinstöcke (Genuss für unsere Seelen), hunderte von Tieren und Tierarten (Vernichtung unseres Ökosystems) und etliche Seen und Flüsse (Trinkwasser, das wichtigste Gut in unserem Leben!) zerstören? Nicht nur dies würde der Bau der B50 neu zerstören, sondern auch eine "Mittelmosel-Landschaft", die zum Weltkulturerbe zu rechnen ist!

Da pfeife ich doch auf die konsequente Weiterführung einer A 60 und schleiche als "gesunder Hinterwäldler" auf Bundes- und maroden Landesstraßen hinaus in die kranken Ballungszentren, deren Bewohner nichts Besseres zu tun haben, als uns Hinterwäldler am Wochenende und in den Ferien dank unserer intakten Natur, in jährlicher Millionenzahl zu besuchen. Dies ist kein Lippenbekenntnis, denn mein Job fordert mir täglich Fahrstrecken zwischen 250 und 300 Kilometer in jene Ballungsgebiete ab. Trotzdem habe ich gelernt, wie wichtig für unser aller Wohlergehen ein einzelner Vogel sein kann (intaktes Ökosystem).

Karl-Gustav Kwasny
54539 Ürzig-Höhe

Quelle: www.intrinet.de

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