verwendete Abkürzungen: PFB = Planfeststellungsbeschluss; HMÜ = Hochmoselübergang
Fernverkehr "Von den Nordseehäfen ins Rhein-Main-Gebiet" | ![]() Argumente der |
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"Der ... Streckenabschnitt ... ist Bestandteil einer großräumigen West-Ost-Straßenachse, die den niederländischen und belgischen Raum mit dem Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus mit anderen Regionen in Richtung Osten und Süden verbindet." (PFB, S.47/31)
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Die Straße wäre für diesen Zweck nutzlos, weil ein zeitraubender Umweg. (s.u.)
Dies ist mit jedem Routenplaner nachprüfbar und lässt sich nicht wegdiskutieren.
Sie würde im Übrigen dem Wunsch nach einer durchgehend 4-spurigen Strecke nicht gerecht, weil sie mehrere 2-spurige Abschnitte aufweist, deren Erweiterung bislang mangels Bedarf abgelehnt wurde. |
| "Bei den im Internet von den Kritikern des Vorhabens eingestellten "Routen- und Zeitvergleichen verschiedener Routenplaner" handelt es sich um nicht nachvollziehbare Berechnungen ungewisser Urheberschaft. Tatsächlich bietet keiner der genannten Routenplaner die Trasse der B 50neu heute schon an." (Webseite des Landes, FAQ) |
Naturgemäß bietet ein Routenplaner nur existierende Strecken an. Von uns jedenfalls hat niemand etwas anderes behauptet.
Unsere Berechnungen sind sehr einfach und für jedermann nachvollziehbar: |
| "Bei Neubauplanungen sind Fahrzeitgewinne nicht alleiniges Planungskriterium ..." (Webseite des Landes, FAQ) | Sie sind aber eine wesentliche Voraussetzung. Natürlich gibt es zusätzlich andere Kriterien. Dazu gehören: die Nähe zu Ballungsgebieten, die Beschäftigungsquote, das Verkehrsbedürfnis und die Siedlungsdichte der Region. Alle diese Kriterien sprechen gegen positive Wirtschaftseffekte. Doch eine großzügig angelegte Straße zu bauen, die von vielen nicht benutzt wird, weil sie einen Umweg darstellt, ist angesichts der immensen Kosten und weitreichenden Risiken unverantwortlich. |
Infrastrukturmaßnahme "Überwindung der Moselbarriere" | ![]() Argumente der |
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| "Innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz wird die Erreichbarkeit zwischen den Regionen erheblich verbessert. Zugleich wird das regionale und lokale Verkehrsnetz entlastet und ein Beitrag zur besseren Erschließung des strukturschwachen Hunsrücks sowie der Eifel geleistet." (Webseite des Landes, FAQ) | Ein Fahrtzeitgewinn von 0 bis maximal 15 Minuten ist keine "erhebliche Verbesserung". Aus diesem Grund ist die 160 Meter hohe Brücke völlig überdimensioniert.
Es ist, als würde man einen ganzen Wohnraum ruinieren, nur um ein Wasserrohr zu verlegen. |
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"So führt die Neubaustrecke zu erheblichen Verkürzungen der regionalen Wegeverbindungen und damit zu einer bedeutenden Zeitersparnis für die Autofahrer." (PFB 76/60)
"... Zeitgewinn von Trier-Mainz min. 27 Minuten für den Pkw bzw. ein Weggewinn von mindestens 59 km." (PFB 76/60) | An diesem Punkt stellen WIR die Frage nach den Grundlagen dieser Behauptung, denn wir kommen zu einem völlig anderen Ergebnis.
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| "Für die lokal interessante Strecke zwischen Wittlich und der Einmündung der B 50 auf die B 327 wurden die Längen- und Zeitverhältnisse ermittelt: Für die heute ca. 30 km lange Strecke werden ca. 32 Minuten Fahrzeit benötigt. Mit der Neubaustrecke ergibt sich vom AK Wittlich bis zum Anschluss an die B 327 eine Gesamtlänge von ca. 28 km. Für eine angenommene Fahrgeschwindigkeit von 120 km für Pkw errechnet sich beispielsweise eine Fahrzeit von ca. 14 Minuten. Der Fahrzeitgewinn beträgt somit rund 18 Minuten. Für den Lkw-Verkehr ergibt sich eine Zeiteinsparung in vergleichbarer Größenordnung." (Webseite des Landes, FAQ) | Die Durchschnittgeschwindigkeit von 120 km/h scheint uns für eine Bundesstraße doch reichlich hoch, zumal für die Hochbrücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu erwarten ist. Bei einem Schnitt von 90 km/h würde der Vorteil auf 13 Minuten schrumpfen.
Der Vergleich berücksichtigt zudem nicht unsere Alternativvorschläge. Wir fordern einen Ausbau der vorhandenen Straßen (B50 und L158), was eine Verbesserung gegenüber der heutigen Lösung darstellen würde und den (lediglich regionalen) Vorteil des HMÜs weiter verkleinern würde. |
Anbindung des Moseltals | ![]() Argumente der |
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| "Speziell die Moselregion wird an den positiven Wirkungen der besseren Erreichbarkeit teilhaben." (Webseite des Landes, FAQ) | "Die Moselregion" hätte kaum etwas von dem Straßenneubau. Ein Bereich mit einem Radius von ca. 5 km hätte marginale Erreichbarkeitsvorteile (wir sprechen von Fahrtzeitgewinnen deutlich unter 10 Minuten). Bereits für die nächstliegenden Moselstädte (Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach) wäre der HMÜ nutzlos; hier wäre die bereits bestehende Direktverbindung in die Eifel bzw. zum Hunsrück deutlich kürzer. |
negative Auswirkungen auf Tourismus und Weinbau Bedrohung von Arbeitsplätzen - massive Zweifel am vorgelegten Gutachten | |
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Entstellung eines weltbekannten Moseltals Auch der Ruf des Moselweins ist betroffen. | |
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Gefährdung weltberühmter Spitzenweinlagen Ausgerechnet die Zugpferde des Moselweins sind betroffen. | |
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| Auf einer Strecke von 9 Kilometern sind schwerwiegende Eingriffe in den Berg direkt oberhalb von Deutschlands begehrtesten Riesling-Weinlagen vorgesehen. Es handelt sich um den größten zusammenhängenden Riesling-Steilhang der Welt.
Dies ist die mit Abstand ungünstigste Stelle für einen Straßenneubau dieser Größenordnung. In wieweit die damit verbundenen Ausschachtungen von bis zu 15 Metern Tiefe auf den Wasserhaushalt der Weinlagen eingreifen, wurde nicht gutachterlich untersucht. | |
| "Mit der Planung der Straße wurde ein umfassendes wasserwirtschaftliches Straßenentwässerungskonzept erarbeitet, welches den wasserwirtschaftlichen Eingriff des Projekts beschreibt und diesbezügliche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen vorsieht. ... (Webseite des Landes, FAQ) | Darum geht es gar nicht! Die Existenz weltberühmter Weinlagen wurde gar nicht zur Kenntnis genommen, geschweige denn in einem Gutachten berücksichtigt.
Die Straßenverbindung zwischen Wittlich (Eifel) und Longkamp (Hunsrück) wurde wichtiger genommen als die besten Riesling-Weinlagen, die unser Land zu bieten hat! |
| (Anm.: Ein eilig nachgeschobenes) "... Gutachten beruht auf einer Betrachtung der geologischen und bodenkundlichen Gegebenheiten sowie einer ausführlichen Geländebegehung." (Webseite des Landes, FAQ) | |
Gefährdung von Natur und Umwelt Behörde erwirkte eine Befreiung von Verbotstatbeständen. | |
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| "Im Rahmen des durchgeführten Baurechtsverfahrens wurde das Projekt eingehend und umfassend geprüft, insbesondere auch hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes und der Auswirkungen auf das Moseltal insgesamt." (Webseite des Landes, FAQ) | Da dieser Bauplan mit dem Bundesnaturschutzgesetz nicht vereinbar war, wurde eine Befreiung von den Verbotstatbeständen des § 42 Abs. 1 BNatSchG für folgende geschützte Arten erwirkt (s.u.): |