AlternativenGlossarLinksLiteraturIntern

Glossar

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige wichtige Begriffe erklären:


Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
Im Bundesverkehrswegeplan sind die Projekte des Bundes festgeschrieben, die sich mit dem Ausbau des Bundesverkehrswegenetztes beschäftigen. Darunter fallen ausschließlich Autobahnen, Bundesstraßen, Eisenbahnstrecken und Binnenschiffahrtsstraßen.
Die Projekte erhalten dabei unterschiedliche Prioritäten bzw. Dringlichkeitsstufen, die sich u.a. aus einer Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses ergeben. Die A60 / B50 neu ist in der höchsten Stufe, im sog. »vordringlichen Bedarf« klassifiziert. Der aktuelle Plan (BVWP 92) wurde im Jahre 1992 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und wird derzeit von der neuen Regierung überarbeitet.

zurück zur Glossar-Übersicht

Erreichbarkeit
Erreichbarkeit ist in der Verkehrsgeographie ein Hilfsmittel zur verkehrsbezogenen Charakterisierung eines Raumes. Sie gibt ein genaues Bild darüber ab, welcher Art und wie intensiv die Beziehungen zwischen zwei Räumen sind, die über ein Verkehrssystem miteinander verbunden sind.
Aus regionaler Sicht ist die Erreichbarkeit von zentralen Orten wichtig, aus überregionaler Sicht spielen geringe Distanzen (z. B. gemessen in Reisezeiten) zu Absatzmärkten oder Lieferanten eine wichtige Rolle. Die Verbesserung der Erreichbarkeit ist ein Kriterium für die Analysen im Bundesverkehrswegeplan.

zurück zur Glossar-Übersicht

Factory Outlet Center
In einem Factory Outlet Center werden Waren direkt ab Fabrik ohne den Weg über den Groß- und Einzelhandel verkauft. Davon profitieren zwar die Endverbraucher, jedoch schädigt dies den (Einzel)handel.

zurück zur Glossar-Übersicht

Just in time
Viele Firmen des produziernden Gewerbes sparen sich kostspielige Lagerhaltung, indem sie sich Bauteile für ihre Produkte von betriebsfremden Zulieferern genau dann anliefern lassen, wenn sie im Produktionsprozeß benötigt werden, also genau zur richtigen Zeit (engl. »just in time«).

zurück zur Glossar-Übersicht

Planfeststellung
Bei der Planfeststellung handelt es sich um ein langwieriges Verfahren, das quasi in einer Baugenehmigung für den geplanten Verkehrsweg (Schiene, Straße, Wasserstraße) endet und hier nur stichwortartig erläutert werden kann:

zurück zur Glossar-Übersicht

Zentrale Orte
Die Raumplanung in Deutschland sieht über die ganze Bundesrepublik verteilt ein Netz von Orten vor, die für ihr Umland wichtige Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen zur Verfügung stellen. Nach ihrer Wichtigkeit und der Art und Qualität der öffentlichen Einrichtungen werden diese Orte in Oberzentren (z.B. Trier), Mittelzentren (z.B. Wittlich und Bernkastel) und Unterzentren gegliedert. Diese Hierarchie bestimmt auch die öffentlichen finanziellen Zuwendungen, die diese Orte erhalten.

zurück zur Glossar-Übersicht

Mediation
Bei einem Mediationsverfahren sitzen die Beteiligten eines Streits am runden Tisch und versuchen mit Hilfe eines unabhängigen Moderators eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Dieses Verfahren wird beispielsweise bei den Ausbauplänen des Frankfurter Flughafens durchgeführt.

zurück zur Glossar-Übersicht

Betreibermodell
Das Betreibermodell ist eine von mehreren Möglichkeiten der Finanzierung von Fernstraßen aus dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz vom 30.08.1994. Hintergrund des Gesetzes ist, daß der durch die Wiedervereinigung erheblich verstärkten Notwendigkeit des Aus- bzw. Aufbaus der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland eine sehr angespannte Haushaltslage gegenübersteht, die eine Realisierung der erforderlichen Baumaßnahmen in der gebotenen Kürze der Zeit unmöglich macht. Zur Lösung dieses Dilemmas soll durch die Einführung sog. Betreibermodelle im Bundesfernstraßenbau die Möglichkeit der privaten Finanzierung von Straßenbauvorhaben eröffnet werden.
Das Betreibermodell (auch als Mautmodell bezeichnet) ist dadurch gekennzeichnet, daß für die Nutzung eines von Privaten finanzierten, gebauten und betriebenen Vorhabens von den Nutzern ein leistungsbezogenes Entgelt (Maut) entrichtet werden muß. Die Maut dient dem Privaten zur Refinanzierung der von ihm zuvor aufgewendeten Investitionen. Nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (Konzessionszeitraum) verliert der Private das Recht zur Mauterhebung und das Objekt geht auf die öffentliche Hand über.

zurück zur Glossar-Übersicht

[Alternativen] [Glossar] [Links] [Literatur] [Intern]


zuletzt geändert am 18.06.2006 - verantwortlich für den Inhalt: Thomas Braun © 1999-2006
Lob, Tadel, Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge bitte an webmaster [at] b50neu.de